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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2015 - L 4 KR 320/14   

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https://dejure.org/2015,101883
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2015 - L 4 KR 320/14 (https://dejure.org/2015,101883)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.09.2015 - L 4 KR 320/14 (https://dejure.org/2015,101883)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. September 2015 - L 4 KR 320/14 (https://dejure.org/2015,101883)
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  • BSG, 26.07.2004 - B 1 KR 30/04 B

    Kostenerstattungsanspruch in der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2015 - L 4 KR 320/14
    Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat, sind die Kassen nicht zu einem Ausgleich verpflichtet, wenn die Versicherten von der Behandlung durch zugelassene Leistungserbringer nicht Gebrauch machen (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juli 2004, Az.: B 1 KR 30/04 B nach juris, m.w.N.).
  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R

    Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2015 - L 4 KR 320/14
    Dabei reicht der Kostenerstattungsanspruch nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die KK allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen hat (stRspr BSG, vgl. Urteil vom 18. Mai 2004, Az.: B 1 KR 21/02 R).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 114/06 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren, Kostenerstattung in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2015 - L 4 KR 320/14
    In einem solchen Fall ist jedoch ein Kostenerstattungsanspruch des Versicherten ausgeschlossen, weil der Leistungserbringer seine Vergütung nicht vom Versicherten, sondern nur von der Kassenärztlichen Vereinigung oder - bei stationärer Notfallbehandlung - allein von der KK verlangen kann (vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006, Az.: B 1 KR 114/06 B m.w.N., nach juris).
  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R

    Krankenversicherung - Sachleistung - selbstbeschaffte Leistung - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2015 - L 4 KR 320/14
    Nur dann ist die Bedingung des § 13 Abs. 1 SGB V für eine Ausnahme vom Sachleistungsgrundsatz erfüllt (stRspr BSG, vgl. Urteil vom 20. Mai 2003, Az.: B 1 KR 9/03 R).
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